Auf der Konferenz standen juristischen Fragen im Vordergrund: Wie müssen Vertragsstrukturen zwischen Verkehrsunternehmen und –verbünden aussehen, wie wird das elektronische Geld abgerechnet und welche Anforderungen des Datenschutzes sind zu erfüllen? In seiner Begrüßung der 80 Teilnehmer ging Rudolf Köberle MdL, Verkehrsstaatssekretär im Innenministerium Baden-Württemberg, auch auf diese Themen ein. Er betonte, dass Baden-Württemberg von Anfang an auf Interoperabilität im eTicketing gesetzt hat. Dass diese Entscheidung richtig war, bestätigten die funktionierenden verbundübergreifenden EFM-Systeme in mehreren Landkreisen. In der Bevölkerung sei Datenschutz ein aufmerksamkeitsstarkes Thema, deshalb müsse es sichere Systeme geben. Staatssekretär Köberle betonte, dass Kontiki durch die engagierte Arbeit an den Zukunftsthemen der Mobilität einen Beitrag leistet, von dem auch Baden-Württemberg profitieren kann. Die Vertragsarchitektur für ein interoperables EFM (Elektronisches Fahrgeld-Management) in Deutschland stellte RA Christian Walz, Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft, RölfsPartner, dar und begründete auch die Notwendigkeit der einzelnen Komponenten: zentrales Regelwerk, Einnahmeaufteilung- bzw. Clearingvertrag, Kunden- und Agenturverträge sowie unternehmensspezifische Auslagerungsverträge. Nur die strikte Strukturierung garantiere in der Interoperabilität Gleichbehandlung, Interessenwahrung und Integrität aller Partner. Gleichzeitig werde auch der Datenschutz beachtet und Datensicherheit gewährleistet. Für die Regularien gelte das Grundprinzip: So zentral wie nötig und so dezentral wie möglich. Das überarbeitete Vertragswerk der VDV – Kernapplikation soll alle Vertragsprinzipien in einem schlanken Regelwerk von etwa zehn Seiten enthalten. Die detaillierten Erläuterungen sollen in speziellen Anhängen erscheinen. Die rechtlichen Probleme des elektronischen Geldes erläuterte Dr. Hugo Godschalk, PaySys Consultancy, sehr anschaulich. Kernpunkt seiner Überlegungen war das Kreditwesengesetz, das die Herausgabe von eGeld reguliert. eGeld auf elektronischen Tickets dürfe dabei nicht den Charakter von Geldeinlagen auf Chipkarten haben, es sei denn, der Kartenherausgeber ist eine Bank. Zum besseren Verständnis definierte Dr. Godschalk Formen des eGeldes wie Prepaid-Guthaben, Werteinheiten oder Voucher und den Umgang damit und grenzte ab, welche Formen statthaft und welche unzulässig sind. Die Verbundzahlungssysteme im ÖPNV seien im ZAG Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz explizit geregelt. Aus dem umfangreichen Komplex des Datenschutzes zeigte Dr. Thomas Jandach, Innenministerium Baden-Württemberg, einige Schwerpunkte auf. An den Anfang seiner Betrachtungen stellte er die Forderung nach Anonymität. Daneben setzte er den Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit, speziell bezogen auf Bewegungs-, Nutzungs-, Abrechnungs- und Bestandsdaten. Deutlich stellte er die Alternativen der Debit- und Kredit-Lösung gegenüber und verwies darauf, dass unter Datenschutzgesichtspunkten der Debit-Karte der Vorzug zu geben ist, da für ihre Nutzung keine personenbezogenen Daten erforderlich sind. Bei Kreditkartenanwendung (Postpaid) sei die Trennung von personenbezogenen Abrechnungsdaten und neutralisierten Bewegungsdaten eine datenschutzgerechte Lösung. RA Dr. Hubertus Baumeister, BBG und Partner, behandelte das Thema eTicketing und öffentliches Recht. Aus dem breiten Spektrum hatte er ausgewählt: Vorgaben des nationalen Verkehrsgewerberechts, verfassungsrechtliche Vorgaben, nationale Ermächtigungsgrundlage und kartellrechtliche Spannungsfelder. Dr. Baumeister führte aus, dass der Einführung des eTicketing bei Beachtung bestimmter Vorgaben keine verfassungs-, verkehrsgewerbe- und wettbewerbsrechtlichen Hindernisse entgegen stehen. eTicketing sei verfassungs- und europarechtlich vorrangig Unternehmensaufgabe. Die konsequente Einführung des eTicketing berge vom Grundsatz enorme Vorteile für den ÖPNV. Drs. Ing. Jozef Janssen, VDV-Kernapplikations GmbH, präsentierte in den KA News die bewilligten Förderprojekte*, wovon fünf bis 2010 umgesetzt werden sollen. Als weitere Themen benannte er die Zertifizierung der EFM Komponenten durch ein Zertifizierungslabor (im Aufbau); Start des Projektes LuKA, Luftschnittstelle der KA; für die Raumerfassung werde ein Konsortium gebildet, ein Projekt zu Kommunikation und Migration sei in Planung. In der AG Migration wurde das Thema „Motivation für eTicketing“, eine Gedankensammlung zur Management-Information für Verkehrsunternehmen und –verbünde, inhaltlich grob umrissen. Die AG „Betreibermodelle/Finanzierung“ arbeitet an alternativen Betreibermodellen, ihren Anwendungsmöglichkeiten und Charakteristiken. In der WG Interoperability wurde begonnen, für vier Modelle europäischer Interoperabilität Anforderungen, Plus- und Minuspunkte für Operator und Kunden auf europäischer Ebene zu bearbeiten. Die AG Mobilität will unter dem Stichwort nachhaltige Mobilität eine andere Vision für Mobilitätsdienstleister erarbeiten. Weber@kontiki.net www.kontiki.net * VDV-Kernapplikation -Projekte 2008-2009/10 R+R (Verträge, Clearing, KOSE) KA++: Zertifizierung, ASM-Tool HVV Innos HGS/BVG Start/VBB Start/VVO Kolibri& Co/KVSH/OAM/HNV Umsetzungen (2009/2010) MDV (Halle/Leipzig) Saarbrücken-Augsburg Bodo/DING/HVT/Naldo Münster
Ein neuer Digitaler Ausweis-Service ermöglicht die vollautomatisierte Identifikation und Legitimierung von Sparkassen-Kunden innerhalb kürzester Zeit. Entwickelt wurde der Service von der S-Markt & Mehrwert. Die Pilotierung und Einführung wird…