Marketing für das Jugendschutzmerkmal der GeldKarte

Nach den neuen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz sind Anbieter von Internetseiten, die für Erwachsene bestimmt sind, sowie Automatenaufsteller gesetzlich verpflichtet, eine Lösung anzubieten, um das Alter des Nutzers zu kontrollieren. Besonders Aufsteller von Zigarettenautomaten müssen deren Bedienung durch Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren ab 2007 ausschließen. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) akzeptiert seit Dezember 2003 die GeldKarte-Prüfung als sicheres Jugendschutzverfahren. Das Jugendschutzmerkmal ist ein verschlüsselter Datensatz auf der ec- oder Kundenkarte mit Chip, der den Karteninhaber anonym als volljährig ausweist bzw. bei Minderjährigen das Geburtsdatum enthält. Seit Herbst 2003 geben viele Sparkassen und Banken neue ec- bzw. Kundenkarten mit dem Jugendschutzmerkmal im Chip aus; mittlerweile sind rund 30 Millionen Karten damit ausgestattet. Wer heute schon wissen will, ob seine GeldKarte über das Altersmerkmal erfügt, kann seinen Chip auf der Internetseite testen. Er benötigt dazu natürlich einen Chipkartenleser an seinem PC. Auch im Rahmen der Veranstaltung „“Jugendschutz konkret – sicher und anonym per GeldKarte““, will die „Initiative GeldKarte“ in den kommenden Wochen in vier Städten über die Anwendungsmöglichkeiten der GeldKarte im Bereich des Jugendschutzes informieren: • in München am 15. Februar 2005 • in Frankfurt a.M. am 22. Februar 2005 • in Hamburg am 05. April 2005 • in Berlin am 12. April 2005 Anmeldung über die genannten Internetseiten: volker.koppe@eurokartensysteme.de www.GeldKarte-Jugendschutz.de www.geldkarte.de/initiative_geldkarte 

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