Für elektronische Rechnungen hat der Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht. So muss beispielsweise gemäß §14 UStG jede elektronisch übermittelte Rechnung qualifiziert signiert sein, damit der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Die neue Serviceplattform „Signed Data Services“ (SDS) von D-TRUST greift diese Vorgaben auf. Die Plattform ist modular aufgebaut, d.h. die Kunden können die Dienste je nach Komfort-Bedarf nutzen. Unternehmen können beispielsweise nur den Signierdienst in Anspruch nehmen oder aber die Komplettlösung für die elektronische Rechnungslegung an D-TRUST auslagern. Laut D-Trust zeichnet sich die Lösung besonders durch die Konvertierung der Daten-Formate aus, die sich problemlos mit der Signatur verknüpfen lässt und bisher einzigartig auf dem Markt sei. Sender und Empfänger elektronischer Rechnungen arbeiten oft mit unterschiedlichen ERP-Systemen (ERP=Enterprise Resource Planning), die nicht immer harmonieren. „Das Konvertierungsmodul von SDS wandelt die Formate so unproblematisch um, dass ein unsigniertes Eingangsformat in ein völlig neues, aber signiertes Datenformat gewandelt wird“, so D-TRUST-Geschäftsführer Achim von Berg. SDS kann auch zum Archivieren genutzt werden. So können beispielsweise Steuer- und Betriebsprüfer on- und offline die für sie freigegebenen archivierten Dokumente und Prüfprotokolle einsehen. Außerdem können Rechnungsversender oder -empfänger die SDS-Plattform nutzen, Rechnungsdokumente online zu suchen, auszudrucken oder herunterzuladen. iris.koepke@bdr.de www.bundesdruckerei.de
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