Die Gründung der neuen Betriebsorganisation geht auf eine Einigung der Spitzenorganisationen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) vom 28.10.2004 zurück. Mit Hilfe der neuen Organisation sollen Entscheidungsprozesse optimiert und die Einführung der Gesundheitskarte damit beschleunigt werden. Leistungserbringer und Kostenträger sind mit jeweils 50 % an der neuen Gesellschaft beteiligt. An den Gesellschafterversammlungen nimmt ein Vertreter des BMGS teil, ist aber nicht stimmberechtigt. Die Gesellschaft hat einen Beirat, in den u. a. Patientenvertreter, Wissenschaft, Industrieverbände, Länder und Datenschützer berufen werden sollen, die vor wichtigen Entscheidungen angehört werden sollen. Die Spitzenorganisationen gehen davon aus, dass die Betriebsorganisation nun auch gesetzlich verankert wird.. www.bundesaerztekammer.de
Ein neuer Digitaler Ausweis-Service ermöglicht die vollautomatisierte Identifikation und Legitimierung von Sparkassen-Kunden innerhalb kürzester Zeit. Entwickelt wurde der Service von der S-Markt & Mehrwert. Die Pilotierung und Einführung wird…