Die Gründung der neuen Betriebsorganisation geht auf eine Einigung der Spitzenorganisationen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) vom 28.10.2004 zurück. Mit Hilfe der neuen Organisation sollen Entscheidungsprozesse optimiert und die Einführung der Gesundheitskarte damit beschleunigt werden. Leistungserbringer und Kostenträger sind mit jeweils 50 % an der neuen Gesellschaft beteiligt. An den Gesellschafterversammlungen nimmt ein Vertreter des BMGS teil, ist aber nicht stimmberechtigt. Die Gesellschaft hat einen Beirat, in den u. a. Patientenvertreter, Wissenschaft, Industrieverbände, Länder und Datenschützer berufen werden sollen, die vor wichtigen Entscheidungen angehört werden sollen. Die Spitzenorganisationen gehen davon aus, dass die Betriebsorganisation nun auch gesetzlich verankert wird.. www.bundesaerztekammer.de
Städte und Gemeinden sehen auch nach den Ergebnissen der Neuauflage des Zukunftsradar Digitale Kommune im Jahr 2019 einen hohen Nutzen durch die Digitalisierung. Gleichzeitig werden auch in diesem…