Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn begann Frau Rogall-Grothe im März 1977 als Referentin im Bundesministerium des Innern. Im Anschluss an verschiedene Referentenstationen übernahm sie im Januar 1991 die Leitung des Referates für Bundestags- und Europawahlrecht. Von Oktober 1995 bis März 2006 war Frau Rogall-Grothe dann zunächst als Unterabteilungsleiterin in der Abteilung „“Verfassungsrecht, Staatsrecht““ und anschließend in der Abteilung „“Migration, Flüchtlinge, Integration, Europäische Harmonisierung““ eingesetzt. Seit dem 1. April 2006 ist sie als Abteilungsleiterin schwerpunktmäßig zuständig für das Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht sowie Völker- und Europarecht. www.bmi.bund.de
Städte und Gemeinden sehen auch nach den Ergebnissen der Neuauflage des Zukunftsradar Digitale Kommune im Jahr 2019 einen hohen Nutzen durch die Digitalisierung. Gleichzeitig werden auch in diesem…