Ab dem 1. Dezember 2008 kommt nun mit der Verpflichtung, Mahnanträge in maschinenlesbarer Form bei den Gerichten einzureichen, das nächste große Rechtsverfahren, für das eine qualifizierte elektronische Signatur vorgeschrieben ist, wenn der Antrag online erfolgt. Statt des bisher eingesetzten mehrseitigen Papierformulars können Anwälte die Mahnanträge per Online-Mahnantrag an die Gerichte übermitteln. Dafür steht Fachsoftware wie beispielsweise Advoware oder ReNoStar zur Verfügung, die dank Schnittstellen die digital erstellen Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides per EGVP verschlüsselt und signiert an die Mahngerichte übermitteln. Benötigt werden allerdings eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät für die qualifizierte Signatur. Das Verfahren soll so von bis zu 14 Tagen beim heutigen papiergebundenen Verfahren auf ca. zwei Tage reduziert werden. Der Einsatz elektronischer Signaturen ist in Notarkanzleien seit Anfang 2007 bereits Alltag. Einträge in die Handelsregister dürfen laut EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) seitdem nur noch elektronisch und qualifiziert signiert vorgenommen werden. Im Rahmen dieses Verfahrens und der teilweise bereits jetzt schon online gestellten Mahnanträge, sind es zurzeit monatlich über 300.000 Anträge, die via Internet ausgetauscht werden. Weitere Einsatzfelder für die elektronische Signatur in der Rechtskommunikation zeichnen sich ab: So zum Beispiel das Online-Klageverfahren beim Landgericht Limburg, das dort seit März in einem Pilotprojekt erprobt wird. Die von den Rechtsanwälten bereits erfassten Daten können unmittelbar in das Fachverfahren der Justiz übernommen werden. So soll Zeit gespart werden und doppelte Arbeitsprozesse eingespart werden. Benötigte Dokumente wie Klageschrift und Beweismittel werden signiert und per EGVP übermittelt. www.bos-bremen.de
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