„“Die Patienten müssen Herr ihrer Daten bleiben. Das bedeutet, dass sie über die Teilnahme an einem Projekt selbst entscheiden können müssen. Sie selbst müssen bestimmen können, welche ihrer Gesundheitsdaten aufgenommen, welche gelöscht werden und wem sie Zugang zu welchen Daten gewähren möchten. Ferner müssen die Patienten das Recht und die Möglichkeit haben, die über sie gespeicherten Daten zu lesen. Nur wenn die Patienten die Vorteile der neuen Techniken erkennen, werden sie diese akzeptieren und sich auch freiwillig beteiligen,““ meinte Bachmeier. Das elektronische Rezept, dessen Einführung verbindlich ist, wurde als Einstiegsprojekt bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ausgewählt. Für dessen Umsetzung werden derzeit verschiedene Modelle diskutiert. Aus datenschutzrechtlicher Sicht seien die Modelle akzeptabel, die die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen vorsehen, um die medizinischen Daten sicher zu verarbeiten. Es müsse gewährleistet sein, dass insbesondere die Vertraulichkeit, Authentizität, Integrität und Verfügbarkeit der Daten garantiert sind. Dies erfordere elektronische Signaturen und die kryptographische Speicherung der Daten. Schließlich sei es unerlässlich, die Berechtigung zur Teilnahme an dem Datenverkehr durch die Health Professional Card nachzuweisen. Diese Chipkarte müsse ihren Inhaber identifizieren, die Art seiner berufsspezifischen Zugriffsberechtigung angeben, eine digitale Signaturfunktion enthalten und das Verschlüsseln und Entschlüsseln digitaler Nachrichten unterstützen. Bachmeier: „Werden diese Anforderungen umgesetzt, kann der Einsatz von Telematik letztlich zu einer deutlichen Verbesserung des datenschutzrechtlichen Umgangs mit Gesundheitsdaten führen.“ www.bfd.bund.de
Ein neuer Digitaler Ausweis-Service ermöglicht die vollautomatisierte Identifikation und Legitimierung von Sparkassen-Kunden innerhalb kürzester Zeit. Entwickelt wurde der Service von der S-Markt & Mehrwert. Die Pilotierung und Einführung wird…