Dazu erklärte Bundesinnenminister Schily: „“Wir wollen durch das Pilotprojekt am Frankfurter Flughafen Erkenntnisse über biometrische Verfahren im grenzpolizeilichen Alltag sammeln. Durch den Einsatz von Biometrie können wir große Sicherheitsgewinne erreichen. Deutschland wird diese wachsenden Möglichkeiten noch mehr als bisher für die Innere Sicherheit nutzen. Überall dort, wo die Täuschung über die eigene Identität zu strafbarem Handeln genutzt wird, bietet sich der Einsatz moderner biometrischer Verfahren an. Wenn es uns durch modernste Technik gelingt, einen Teil der Grenzkontrollen automatisiert durchzuführen, verbessern wir die Sicherheit und ersparen den Reisenden zugleich lange Warteschlangen bei der Grenzkontrolle.““ Interessierte Personen können im Non-Schengenflugverkehr ohne manuelle Grenzkontrolle aus- und einreisen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: • Die Reisenden müssen zuvor überprüft und als grenzpolizeilich unbedenklich eingestuft werden. • Sie müssen zum Kreis der freizügigkeitsberechtigten EU-Staatsangehörigen zählen. • Teilnehmer müssen über einen gültigen und maschinenlesbaren Reisepass verfügen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. • Die Reisenden müssen auf freiwilliger Basis ihre personenbezogenen Daten aus dem mitzuführenden Ausweisdokument und die biometrischen Merkmale ihrer Augeniris vom Bundesgrenzschutz einmalig registrieren lassen. Diese Daten werden bei nachfolgenden Grenzübertritten zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung und zur biometrischen Authentifizierung benötigt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz wird das Verfahren begleiten. „“Es muss sicher sein, dass ein hinterlegtes biometrisches Merkmal bei der automatischen Grenzkontrolle absolut korrekt abgeglichen werden kann. Die Iriserkennung gilt derzeit als das sicherste biometrische Verfahren. Deshalb haben wir sie für das Pilotprojekt auf dem Frankfurter Flughafen ausgewählt. Dennoch wurde bereits in der Ausschreibung für das Projekt vorsorglich bestimmt, die biometrische Komponente gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt austauschen zu können““, so Schily. Mit der Verabschiedung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes Ende 2001 hat Deutschland die gesetzlichen Grundlagen für die Aufnahme biometrischer Merkmale in Pässe und Personaldokumente geschaffen. Bundesinnenminister Schily hat sich auf europäischer Ebene für die Nutzung biometrischer Merkmale zur Verbesserung der Sicherheit eingesetzt. Die EU-Kommission will bereits in der ersten Jahreshälfte einen Vorschlag machen, wie Biometrie für europäische Pässe genutzt werden kann. www.bmi.bund.de www.bundesgrenzschutz.de
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