Reisepass der zweiten Generation in Deutschland eingeführt

Außerdem hat sich zu diesem Stichtag auch der Antragsprozess für Reisepässe geändert. Zum einen können die knapp 6.000 Passbehörden in Deutschland ihre Anträge jetzt nur noch elektronisch an die Bundesdruckerei nach Berlin schicken. Der bisher noch mögliche Papierantrag entfällt. Zum anderen müssen die Mitarbeiter der Behörden seitdem von jedem Antragsteller nach einem exakt festgelegten Verfahren zwei Fingerabdrücke aufnehmen und in den Antrag integrieren. Die Fingerabdruckbilder werden ausschließlich auf dem Chip im ePass gespeichert. Für die Erfassung der Fingerabdrücke hat die Bundesdruckerei den Passbehörden Fingerabdruck-Scanner zur Verfügung gestellt. Die Antragsdaten werden auf verschlüsseltem Weg digital zur Bundesdruckerei gesendet. Um die sichere Übertragung der Daten zu gewährleisten, hat die Bundesdruckerei neue Datenwege aufgebaut und in neue Hard- und Software investiert. Für die Übertragung der Daten wird der OSCI-Transport-Standard (OSCI = Online Services Computer Interface) genutzt, der entwickelt wurde, um ein einheitliches Protokoll zur Datenübertragung nutzen zu können. Auf Basis dieses Standards stellt die Bundesdruckerei Module für die Authentifizierung der Kommunikations- Teilnehmer und die Integrität und Vertraulichkeit der Daten zur Verfügung. Dazu Ulrich Hamann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Bundesdruckerei GmbH: „Eine große Herausforderung für uns war, die notwendigen Technologien in die extrem heterogenen IT-Landschaften der Behörden zu integrieren und auch kurzfristig sich verändernde Vorgaben zeitgerecht umzusetzen. Die Bundesdruckerei ist übrigens das erste Unternehmen weltweit, das flächendeckend das EAC-Verfahren („Extended Access Control“) zum Schutz der Fingerabdrücke nach EU-Standard umsetzt.“ Die Bürger können sich den Inhalt des Chips in ihrem Reisepass auf einem speziellen Gerät, dem so genannten ePass-Leser, in ihrer Passbehörde anzeigen lassen. Die Chipdaten können nur von den Lesegeräten ausgelesen werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein entsprechendes Berechtigungszertifikat erhalten. Das geschieht über die von der Bundesdruckerei bereitgestellte so genannte Online- PKI. Das Lesegerät muss bei jedem neuen ePass, dessen Chipdaten angezeigt werden sollen, das notwendige Zertifikat online abfragen. Die Kommunikation zwischen ePass-Leser und den Zertifikat-Servern der Bundesdruckerei findet verschlüsselt statt. Die Einführung des ePasses wurde auch von kritischen Stimmen in den Medien begleitet. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, warnte davor, den neuen Pass als Testlauf für den elektronischen Personalausweis zu sehen. Fingerabdrücke würden sonst flächendeckend erfasst. Auch die FDP-Fraktions-Innenexpertin Gisela Piltz bemängelte an der neuen Version des ePasses: „“Früher wurden Fingerabdrücke nur von Verbrechern genommen.““ Es sei „“nur eine Frage der Zeit““, bis Angreifer die Kontrollen überwinden. www.bundesdruckerei.de www.epass.de www.bfd.bund.de www.gisela-piltz.de 

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