• fehlen Vorgaben zur verbindlichen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei der Übertragung besonders sensibler Daten (etwa Gesundheitsdaten) mittels De-Mail. Behörden werden nicht einmal verpflichtet, ihnen übersandte verschlüsselte Dokumente entgegenzunehmen;
• soll die Georeferenzierung, das heißt die Zuweisung raumbezogener Informationen zu einem Datensatz, auch elektronische Register im Personenstands-, Melde-, Pass- und Personalausweiswesen umfassen, ohne dass eine entsprechende Notwendigkeit belegt werden konnte;
• wird es – anders als im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – ins Ermessen der Behörden gestellt, ob und wie sie Bürgerinnen und Bürgern Einsicht in elektronische Akten gewähren.
Auch in Sachen Open Data, das heißt der aktiven behördlichen Bereitstellung von Informationen in elektronischer Form, ist der Entwurf unbefriedigend. Ich hätte es begrüßt, wenn das E-Government-Gesetz hierzu verbindliche Vorgaben enthalten und es nicht ins Belieben der Behörden stellen würde, welche Informationen sie im Internet zu veröffentlichen haben.
Es wäre wünschenswert, wenn im weiteren Gesetzgebungsverfahren doch noch die nötigen Änderungen erreicht werden können. (…)“
http://www.datenschutz.bund.de