Schily stellt ePass vor

Schily: „Mit Biometrie wird das Reisen sicherer und einfacher. Die Ausstellung biometrieunterstützter Reisepässe in Europa ist ein Baustein im Kampf gegen organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus. Der Deutsche Bundestag hat mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9.Januar 2002 den Auftrag erteilt, die Integration biometrischer Merkmale in deutsche Pässe vorzubereiten. Da die Fälscher in den vergangenen Jahren dazugelernt haben, ist bei den neuen Pässen die Verwendung modernster Techniken geboten. Es gilt, auf vorhandene hohe Standards aufzubauen und die Dokumentensicherheit in ganz Europa zu erhöhen.“ Rechtsgrundlage der Einführung neuer Pässe in der EU ist die im Januar in Kraft getretene EU-Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in Pässen und Reisedokumenten. Sie verpflichtet alle EU-Mitglieder zur Ausgabe der neuen Pässe. Das Bundesinnenministerium hat in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, der Bundesdruckerei und den Chipherstellern Philips und Infineon den neuen Reisepass entwickelt. Schily: „Die Pässe sind auch ein Wirtschaftsfaktor. Wir zeigen, dass Deutschland das Knowhow und die Innovationskraft hat, um im jungen Sektor Biometrie Standards zu setzen.“ Laut BMI war die Beachtung des Datenschutzes bei der Konzeption des neuen Reisepasses von Anfang an eine wichtige Vorgabe. Die biometrischen Daten sollen durch digitale Signaturen vor Manipulationen gesichert werden, da sie durch die ausstellende Behörde elektronisch unterschrieben werden. Der Chip wird nach der Herstellung gegen Löschen oder Ändern versiegelt. Ein Zugriffsschutz soll das unbemerkte Auslesen der Daten verhindern. Eine Speicherung der biometrischen Daten in einer Zentraldatei soll es nicht geben, wie Schily betonte: „Die biometrischen Merkmale werden ausschließlich beim Bürger erhoben und nur im Chip des Dokuments gespeichert, das der Bürger bei sich trägt. Eine zentrale Speicherung der Passdaten ist in der EU-Verordnung nicht vorgesehen. Das nationale Passgesetz sieht darüber hinaus ein klares Verbot einer zentralen Passdatei vor.“ Schily wies auf die bürgerfreundlichen Übergangsregelungen bei der Einführung der neuen Pässe hin: Bereits ausgegebene Pässe werden auch nach dem 1.November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit behalten. Das gilt auch für die zwischen Ende 2005 und Anfang 2007 ausgestellten Pässe, die nur das Foto enthalten. Nach der ePass-Einführung im Herbst sollen Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik – sowohl mit Pässen der alten wie neuen Generation – weiterhin visumfrei in die USA einreisen können. Durch den technischen Mehraufwand für das Passbuch, den Speicherchip, die Erfassung der biometrischen Daten und ihre Aufnahme in den ePass erhöht sich die Passgebühr auf 59 EURO für weiterhin zehn Jahre gültige Pässe. Die Passgebühr enthält auch eine pauschale Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung in den Kommunen. Laut BMI liegt Deutschland damit im internationalen Vergleich unteren Bereich. poststelle@bmi.bund.de www.bmi.bund.de 

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