Für Verbraucher hatte der deutsche Gesetzgeber ohnehin eine Erleichterung geschaffen: Privatkunden können noch bis Anfang des Jahres 2016 Überweisungen statt mit der IBAN mit Kontonummer und Bankleitzahl des Zahlungsempfängers beauftragen. Viele Banken und Sparkassen bieten ihren Kunden einen solchen Service an und rechnen Kontonummer und Bankleitzahl in die IBAN um. Die zusätzliche Angabe des BIC (internationale Bankleitzahl) für inländische Zahlungen ist seit 1. Februar 2014 entbehrlich.
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