Schröder weiter: „Die Gesundheitskarte steht für eine wirtschaftlichere, bessere und transparentere Gesundheitsversorgung in Deutschland. Allein durch die Einführung des elektronischen Rezeptes und die damit verbundene Verminderung von Neben- und Wechselwirkungen von Arzneimitteln sowie durch administrative Einsparungen rechnen wir mit jährlichen Einsparungen bis zu 1 Mrd. Euro. Weiter wird die elektronische Gesundheitskarte unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden helfen. Sie wird darüber hinaus unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen schneller erkennen lassen und damit die Qualität der Behandlung verbessern.“ Der medizinische Teil der Gesundheitskarte soll auf freiwilliger Basis genutzt werden. Alle Regelungen zu Patientenrechten und Datenschutz sind mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt. „Bei der elektronischen Gesundheitskarte geht es vor allem um die Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung. Ärzte werden ihre Patientinnen und Patienten schneller und gezielter diagnostizieren und therapieren können. Hierdurch entfallen belastende Doppeluntersuchungen und zeitraubende Wartezeiten“, so Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder. www.bmgs.bund.de
Ein neuer Digitaler Ausweis-Service ermöglicht die vollautomatisierte Identifikation und Legitimierung von Sparkassen-Kunden innerhalb kürzester Zeit. Entwickelt wurde der Service von der S-Markt & Mehrwert. Die Pilotierung und Einführung wird…