Studie analysiert RFID hinsichtlich des Datenschutzrechtes

Prof. Dr. Bernd Holznagel, Direktor des Instituts für Informations-, Medien- und Telekommunikationsrecht (ITM) in Münster: „Das deutsche Datenschutzrecht ist auf hohem Niveau und verbietet unter anderem Speicherungen personenbezogener Daten ohne die Einwilligung der Betroffenen. Es schafft einen ausreichenden Rechtsrahmen für alle heute bekannten Nutzungsformen der Technologie. Was wir künftig brauchen, sind nicht spezialgesetzliche Regelungen für RFID, sondern die Ausgestaltung des bestehenden Rechts für konkrete Anwendungsfälle.“ Die Selbstverpflichtung vieler Unternehmen beim Einsatz von RFID sei dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, so Holznagel weiter. „Verbraucher müssen nachvollziehen können, ob Produkte mit RFID-Tags ausgestattet sind. Darüber hinaus muss jedem Verbraucher auch die Möglichkeit zur Deaktivierung von RFID-Tags gegeben werden.“ Beispielhaft für solche Ansätze sei die Freiwillige Selbstverpflichtung der internationalen Standardisierungsorganisation EPCglobal, die diese Punkte berücksichtigt. Mit der Veröffentlichung der Datenschutzstudie will das Informationsforum RFID einen Betrag für mehr Transparenz in diesem Thema leisten und das Vertrauen der Verbraucher in die neue Technologie stärken. Die Studie kann kostenlos bestellt oder auf der Website des RFID-Forums runter geladen werden. info@info-rfid.de www.info-rfid.de  

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