TeleCash schafft Voraussetzungen für „TA 7.1“

„Für TeleCash ist dies ein wesentlicher Meilenstein, um künftig die Anforderungen der Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände an das girocard-System zu realisieren“, erläutert Jörg Stahl, Bereichsleiter Produkt- und Marktmanagement der TeleCash. „Spätestens ab 30. Juni 2015 wird TeleCash neue Terminals ausschließlich nach TA 7.1, das heißt mit Notfallverarbeitung, installieren. Zudem hat TeleCash die Voraussetzung dafür geschaffen, bis Ende 2015 die geplanten Änderungen im SEPA-Zahlungsverkehr abzuschließen.“

www.telecash.de

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