TeleTrusT kritisiert Status der elektronischen Signatur

Der Verein kritisiert die bisherige Umsetzung der Richtlinie. Die Aufwände für die Realisierung der Konzepte in Produkte und Anwendungen können nur durch die Erreichung internationaler Märkte gedeckt werden. Obwohl dies frühzeitig erkannt wurde, sei das grundlegende Ziel der Richtlinie, einen „Gemeinschaftsrahmen für die Verwendung elektronischer Signaturen“ zu schaffen, nicht erreicht worden: Nationale Interpretationen und spezifische nationale Regelungen von Details hochsicherer qualifizierter elektronischer Signaturen legten die Hürden zu hoch und erstickten jegliche Interoperabilität im Keim. TeleTrusT schlägt daher konkret vor, die bisherige „vorauseilende Technikregulierung“ mit Bezug auf reale Anwendungen zu korrigieren. Denn strenge einschränkende Orientierungen – wie sie zum Beispiel die erste deutsche Signaturgesetzgebung enthält – führten zu proprietären Lösungen auf der Anbieterseite und andererseits Abschreckung der Anwender. TeleTrusT begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, den Kontakt mit den Mitgliedsstaaten und den „einschlägigen Akteuren“ zu suchen, um Fragen der unterschiedlichen Umsetzung der Richtlinie, der technischen und Normungsaspekte sowie der Interoperabilität zu klären. Für Deutschland könne eine erfolgreiche Vorgehensweise darin bestehen, den Fokus auf juristische Personen und auf Webservices und Identitäten von technischen Komponenten zu richten. Dabei solle der praktischen Erprobung grenzüberschreitend wirksamer interoperabler Produkte und Dienste eindeutig der Vorzug gegenüber einer weiteren Standardisierung gegeben werden. teletrust@faltmann-pr.de www.teletrust.de 

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