Tiefgreifende Umstrukturierungen bei MasterCard

Aus Unterlagen der amerikanischen Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) gehe hervor, dass nach dem Börsengang von MasterCard 49 Prozent des Kapitals bei neuen Investoren liegen sollen. 41 Prozent sollen auf die bisherigen Eigentümer, die Mitgliedsbanken, entfallen und zehn Prozent auf eine neue MasterCard Foundation, die von unabhängigen Treuhändern verwaltet werden soll. Die Aktien der Alteigentümer seien allerdings nicht mit Stimmrechten verknüpft. Die Stimmrechte verteilen sich zu 17 Prozent auf die MasterCard Foundation und zu 83 Prozent auf die Investoren. Der Anteil eines einzelnen Investors soll auf maximal 15 Prozent beschränkt sein. Der Kapitalanteil der europäischen Mitgliedsbanken, der bisher bei einem Drittel lag, werde bei einer proportionalen Anpassung noch 13,67 Prozent betragen. Der Börsengang soll im ersten Quartal 2006 stattfinden, sofern die Zustimmungen der SEC und der Alteigentümer vorliegen. Dazu ist für Ende 2005 eine außerordentliche Hauptversammlung geplant. MasterCard wolle aus dem Emissionserlös 650 Millionen Dollar für eine Kapitalerhöhung verwenden. Der neue Aufsichtsrat soll neben dem Chief Executive Officer (CEO) und einem neutralen Vorsitzenden aus elf Mitgliedern bestehen. Davon sollen acht Aufsichtsräte keine Verbindung zu Mitgliedsbanken haben. Drei Aufsichtsräte sollen von den Mitgliedsbanken bestimmt werden und die Regionen Amerika, Europa sowie Asien/Pazifik, Mittlerer Osten und Afrika repräsentieren. Speziell für Europa sei ein regionaler Aufsichtsrat vorgesehen. Dessen Mitglieder sollen wie bisher von den Mitgliedsbanken gewählt werden. Diesem Regionalaufsichtsrat werde bei Fragen, die das Europageschäft betreffen, ein eingeschränktes Mitspracherecht eingeräumt. Insgesamt erhofft sich die Kartenorganisation durch die strukturellen Veränderungen und den Erlös aus dem Börsengang, ihre Position in laufenden und noch zu erwartenden wettbewerbsrechtlichen und anderen juristischen Auseinandersetzungen zu verbessern. Hier geht es vor allem um die Interchange- Regelungen, die Aufhebung der in den USA geltenden Regelung, dass Mitgliedsbanken keine anderen Karten ausgeben dürfen, oder den Streit mit Händlern um Disagien.  

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