Trustcenter ermöglichen nachladbare Zertifikate für Smart Cards

Die im T7 e.V. zusammengeschlossenen Trustcenter haben das Ziel, durch eine übergreifende Zusammenarbeit mögliche Hürden bei der Verwendung digitaler Signaturen durch gemeinsame Standards beiseite zu räumen. Neben der nun veröffentlichten Nachladespezifikation wurde bereits mit ISIS-MTT eine Spezifikation veröffentlicht, die wesentlich dazu beigetragen hat, die Interoperabilität im Bereich der Austauschformate und Schnittstellen zu den Trustcentern zu gewährleisten und damit den Einsatz der digitalen Signatur zu erleichtern. „Die Trustcenterbetreiber haben sich erneut auf ein gemeinsames Verfahren geeinigt, mit dem die Verbreitung von qualifizierten Zertifikaten kostengünstig und nach individuellem Anwendernutzen möglich wird. Damit steht die elektronische Signatur grundsätzlich jedem Inhaber einer eCard-kompatiblen Karte zur Verfügung“, sagt Marcus Belke, Geschäftsführer T7 e.V. Der Berufsverband T7 e.V. und seine Mitglieder wollen damit die Voraussetzung schaffen,um unter anderem die Kartenprojekte des Bundes erfolgreich umzusetzen. Parallel zur jetzt vorgelegten technischen Spezifikation werden auch die Voraussetzungen für die praktische Umsetzung geschaffen: Die rechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten werden gemäß den Anforderungen des deutschen Signaturgesetzes genauso geregelt wie die notwendigen gemeinsamen Sicherheitsmaßnahmen. Der Kernpunkt des Verfahrens besteht in der technischen Vorbereitung der Chipkarten vor der eigentlichen Auslieferung an den Kunden. Nachfolgend kann der Karteninhaber ein beliebiges Trustcenter zur Ausstellung und (Online-) Übersendung der Zertifikate in Anspruch nehmen, die für die Erzeugung von qualifizierten elektronischen Signaturen erforderlich sind. Die Spezifikation wurde in Zusammenarbeit mit allen an den eCard-Projekten beteiligten Seiten erarbeitet. Dabei wurde dem sehr unterschiedlichen Stand der verschiedenen Projekte Rechnung getragen. Die jetzt veröffentlichte Spezifikation stellt das Verfahren in allgemeiner Form dar, das dann für die verschiedenen eCard-Projekte in spezifischer Ausprägung übernommen werden kann. Durch dieses Vorgehen ist eine Standardisierung des Verfahrens gegeben, ohne dass die Notwendigkeiten der einzelnen Projekte vernachlässigt werden. Eine für die Gesundheitskarte ausgearbeitete Fassung dieser Spezifikation wurde der gematik bereits übergeben und eine entsprechende Vereinbarung mit der gematik wurde unterzeichnet. Die aktuelle Fassung der Spezifikation ist unter www.t7-isis.orgabrufbar. gs@t7-isis.org www.signaturauskunft.de 

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