Ungeklärte Zuständigkeiten bei der Jobcard

Laut FAZ hat eine Staatssekretärsrunde mit Vertretern aus dem Innen-, Justiz-, Wirtschafts- und Arbeitsministerium den zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf kritisiert. Nach 5 Jahren Entwicklungsarbeit seien Bedenken über die Handhabbarkeit des Systems und über den Datenschutz vorgebracht worden. Darüber hinaus wird ein Kompetenzstreit in den Ministerien in der Frage vermutet, wo die digitale Signatur zum Einsatz kommt. Technisch kann die Jobcard/Elena-Funktion auf der elektronischen Gesundheitskarte, auf dem digitalen Personalausweis oder auch auf Bankkarten aufgebracht werden. Laut der eCard-Strategie der Bundesregierung, soll der geplante elektronische Personalausweis aber eine herausgehobene Rolle bei der Verbreitung der digitalen Signatur spielen. Damit würde das Jobcard-Verfahren aber statt unter das Wirtschafts- und Arbeitsministerium, unter die Regie des Innenministeriums fallen.  

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