Das Betriebskonzept der neuen Lösung sieht eine Systemverschlüsselung mittels Passwort durch den Kunden vor. Die biometrische Erfassung der Öffnungsberechtigten und das Öffnen selbst erfolgen im 4-Augenprinzip. Für den berechtigten Benutzer entfällt das Wissen um einen Code oder der Besitz eines Schlüssels. Er kann seinen normalen Zutrittsausweis verwenden, der durch die zusätzliche Speicherung seiner biometrischen Merkmale unmittelbar mit seiner Identität verknüpft ist und damit nur von ihm selbst benutzt werden kann. info@legic.com www.legic.com
Städte und Gemeinden sehen auch nach den Ergebnissen der Neuauflage des Zukunftsradar Digitale Kommune im Jahr 2019 einen hohen Nutzen durch die Digitalisierung. Gleichzeitig werden auch in diesem…