Verstärkte Nutzung der GeldKarte zur Altersüberprüfung im Internet

Die KJM verlangt die generelle Alterskontrolle nach dem so genannten Vier- Augen-Verfahren (einmalige persönliche Identifikation, offline). Diese ist bei der GeldKarte nicht gesondert erforderlich, da die Kontrolle bereits bei der Kontoeröffnung erfolgt ist und die GeldKarte ausschließlich von Kreditinstituten an ihre Kunden emittiert wird. Darüber hinaus verlangt die KJM eine zusätzliche verlässliche Authentifizierung bei jeder einzelnen Nutzung. Das Erweiterungsmodul SmartPay ermöglicht auf Wunsch auch die online Bezahlung mit der GeldKarte. Derzeit akzeptieren laut Angaben der fun communications über 187.000 Webseiten die GeldKarte als Zutrittskontrolle zu Erwachseneninhalten. Rund 68 Millionen GeldKarten sind als ec- oder Kundenkarten der Banken und Sparkassen im Umlauf. www.fun.de 

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