Die gematik hat die Geschäfts- und Verfahrensordnung zum Interoperabilitätsverzeichnis vesta veröffentlicht und online zur Verfügung gestellt. Zuvor wurde diese vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt. Die von der gematik erstellte Geschäfts- und Verfahrensordnung regelt den Aufbau und Betrieb des Interoperabilitätsverzeichnisses und des dazugehörigen Informationsportals.
Mit dem Interoperabilitätsverzeichnis vesta soll die im Gesundheitswesen dringend notwendige Interoperabilität zwischen unterschiedlichen IT-Systemen verbessert werden. Die gesetzliche Grundlage dazu ist im § 291e SGB V verankert.
Die Geschäfts- und Verfahrensordnung können Sie hier downloaden.
- 3. 8. 2019
Städte und Gemeinden sehen auch nach den Ergebnissen der Neuauflage des Zukunftsradar Digitale Kommune im Jahr 2019 einen hohen Nutzen durch die Digitalisierung. Gleichzeitig werden auch in diesem…